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 Der Antrag auf Zwangsvollstreckung abgelehnt!!!

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Martin Gabling
Z.Z. verboten



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BeitragVerfasst am: 6/10/2006, 08:42    (Kein Titel)
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« J.B. » hat folgendes geschrieben:
Was ist nun mit dem Text des Gerichtsbeschlusses und dessen Begründung zur Ablehnung des Antrages auf Erzwingungshaft? Kriegen wir den noch einmal zu sehen? J.B.


Hier ist das Dokument aus Sigmaringen.
Urteil VG-Sigmaringen, 31.08.2009

Ich hoffe, dass nun alle "ungeduldigen" zufrieden sind.

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Andrea
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BeitragVerfasst am: 6/10/2006, 11:30    (Kein Titel)
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Eines ist schon mal klar: Wenn ein Einzelner sich nur eine Kleinigkeit davon zu Schulden kommen läßt und nicht gleich spurt, sitzt er ein und/oder zahlt!

Lapidare Begründungen, die schon wieder den Tod Tausender - seit Antragstellung - zur Folge haben!

Wir können irgendwie SO nicht weitermachen. Etwas Effektiveres "muss" her... Und was braucht Geerd zur Unterstützung, damit ein "richtiger" Antrag eingereicht werden kann?

Andrea

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Ulrich




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BeitragVerfasst am: 7/10/2006, 11:01    (Kein Titel)
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Liebe Andrea,
Ich kann deinen Ärger gut verstehen. Du bist jetzt konfliktaktiv. Die „Krankheit“, für die deine Symptome von der SM und ihren Hintermännern gehalten werden, ist das „gesunde Volksempfinden“, auch als „gesundes Rechtsempfinden“ verteufelt. Eine reale Lösung dieses Konflikts ist derzeit nicht möglich. Er läßt sich aber heruntertransformieren indem man sich über Wesen und Herkunft unseres Rechtsystems Klarheit verschafft, damit es uns nicht immer wieder auf dem linken Fuß erwischt.

Wohl allen Menschen, auf jeden Fall uns Deutschen, ist ein Gefühl für Recht und Gerechtigkeit angeboren, das unser Zusammenleben auch ohne Staat regeln würde und einst auch geregelt hat, ebenso wie uns ein religiöses Gefühl angeboren ist, zu dessen Pflege es ursprünglich keiner „kirchenlohnsteuerberechtigten Körperschaften des Öffentlichen Rechts“ und ihrer Beamten bedurfte. Beides, unser Recht und unsere Religion, wurden aber instrumentalisiert und institutionalisiert als Zwangsmittel einer blutigen Fremdherrschaft, zu der auch die Schulmedizin gerechnet werden kann. Wer diese Fremden waren und wie sie hier zur Herrschaft gelangten, ist bei Gerrit Ullrich nachzulesen (Der gefälschte Mensch, Teil A und Teil B, ISBN 3-934323-05-7). Vielleicht ist dir G.Ullrich schon ein Begriff, der Förderverein hatte ihn letztes Jahr zu einem Seminar eingeladen.

Den Kampf gegen das neue Römische Recht führten hauptsächlich die Bauern. Leider weiß kaum noch jemand um das Alte Recht, um das es in den Bauernkriegen ging. Die Geschichtsbücher werden bekanntlich von den Siegern geschrieben. Am hilfreichsten fand Ich das 1939 erschienene Werk von Günther Franz: Der deutsche Bauernkrieg, das unter ISBN 3-939312-04-5 als Reprint wieder erhältlich ist. Nach dessen Lektüre weißt du Bescheid, in welches Loch du jedesmal zu fallen drohst, wenn du mit solchen Urteilen wie im vorliegenden Fall konfrontiert wirst.
Wäre der Fall vor einem Thing – oder auch vor einem Schwurgericht ohne Berufsrichter – anstatt in Sigmaringen verhandelt worden, dann hätte dies zu einem anderen Ergebnis geführt. Einen Richter mögen die täglich 1500 Krebstoten menschlich berührt haben, doch von Amts wegen darf er nicht auf seine innere Stimme hören, muß Herz und Verstand beiseite schieben und sich an den Buchstaben des Gesetzes halten. Macht er dabei auch nur den geringsten Fehler, dann geht der Fall in die nächsthöhere Instanz.

Das Wesen eines geschriebenen Gesetzes erkennt man schon allein daran, daß es, wenn ihm nicht Einhalt geboten wird, wie das Böse sich unaufhaltsam fortpflanzt und schließlich an sich selbst erstickt. Je engmaschiger aber ein Gesetz, desto mehr Schlupflöcher bietet es. Paradoxerweise finden die größten Gauner durch die engsten Maschen. Deshalb muß ein Gesetzeswerk ständig nachgebessert und ergänzt werden, bis schließlich auch der Fachmann nicht mehr durchblickt. Womit wir wieder beim konkreten Anlaß angekommen wären.

Dr. Hamer dürfte wohl kaum einen schlechten Anwalt bemüht haben. Dennoch hat dieser RA Koch das Verwaltungsrecht nicht beherrscht. Offenbar wußte er nicht, daß die Zwangsvollstreckung bei Behörden anderen Paragrafen unterliegt als bei Privatpersonen. Deshalb hat er den Antrag schon rein formal falsch begründet. Von sich aus konnte das Gericht nicht den richtigen Paragrafen heranziehen, denn dieser setzt voraus, daß mehrfache (also mindestens zwei) Zwangsvollstreckungen nicht gefruchtet haben.

In dem Antrag war zwar von mehreren erfolgten Zwangsvollstreckungen die Rede, in der Urteilsbegründung heißt es jedoch, „dass der Vollstreckungsgläubiger (Dr. Hamer) bisher nur zwei Vollstreckungsversuche nach § 172 VwGO unternommen hat und zwar in den Jahren 1993 und 1994 (vgl. die Verfahren 6 K 93/93 und 6 K 838/94). Hierbei kam es nur einmal zu einer Zwangsgeldandrohung in Höhe von 1.000,-DM, aber nicht zu einer Zwangsgeldfestsetzung und erst Recht nicht zu wiederholten Zwangsgeldandrohungen oder gar –festsetzung, wie dies § 172 Satz 2 VwGO ausdrücklich vorsieht.“

Sollte hier das Gericht geirrt haben, dann wäre jetzt die Berufung fällig. Andernfalls wäre die Vollstreckung weiter zu betreiben.

Ich habe den Eindruck, daß die Richter auch diesmal zu Dr. Hamer neigten wie seinerzeit Dr. Iber, denn ihre Begründung liest sich weniger wie eine Ablehnung denn als eine genaue Anleitung für eine aussichtsreiche Antragstellung.
Ein erneuter Antrag sollte mit dürren Worten abgefaßt werden, unter Verzicht auf Seitenhiebe nach Justiz und Schulmedizin, die stehen ja schon im abgelehnten Antrag und sind den Richtern bekannt. Hierfür erübrigt sich ein Anwalt. Das VG Sigmaringen hat eine Rechtsantragstelle, wo ein Rechtspfleger dabei hilft, den Antrag richtig auf Weg zu bringen. Falls er unsicher sein sollte, kann er nebenan den Richter fragen, wie dieser es haben möchte. Auf keinen Fall könnte es nochmals vorkommen, daß der Antrag auf Zwangsvollstreckung aus formalen Gründen abgelehnt werden müßte. Mein Vorschlag: Dr. Hamer bevollmächtigt jemand aus dem Raum Sigmaringen, seinen Antrag dort zu Protokoll zu geben. Zur Not wäre auch Ich bereit, dorthin zu reisen.

LG
Ulrich

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Andrea
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BeitragVerfasst am: 7/10/2006, 14:01    (Kein Titel)
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Lieber Ullrich,

danke für Deine Antwort und auch dafür, zu unterstützen!

Ich hoffe sehr, dass Geerd da nochmal einen "Nagel reinhaut", denn auch für mich las sich die Urteilsbegründung hinsichtlich eines erneuten Antrags gar nicht so negativ! Wenn Du Kontakt zu Geerd hast, mach' ihm doch den Vorschlag. Es muss doch irgendwie jetzt endlich mal weitergehen.

Liebe Grüsse, Andrea

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Artimis






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BeitragVerfasst am: 9/10/2006, 09:07    (Kein Titel)
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@Ulrich,

"Ich habe den Eindruck, daß die Richter auch diesmal zu Dr. Hamer neigten wie seinerzeit Dr. Iber, denn ihre Begründung liest sich weniger wie eine Ablehnung denn als eine genaue Anleitung für eine aussichtsreiche Antragstellung. "

Du hast eine treffende Analyse formuliert mit einem klugen und weisen Lösungsansatz. Danke !

Mir kommt dabei der Trickfilm mit Asterix & Obelix in den Sinn im "Römischen Beamtenhaus", als sie sich auf die Suche nach einem fehlenden Stempel machten...

LG
Artimis

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Ulrich




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BeitragVerfasst am: 10/10/2006, 05:30    (Kein Titel)
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« Andrea » hat folgendes geschrieben:

Wenn Du Kontakt zu Geerd hast, mach' ihm doch den Vorschlag. Es muss doch irgendwie jetzt endlich mal weitergehen.


Nein, Andrea, ich habe derzeit keinen Kontakt mehr zu ihm. Er kennt mich nicht persönlich, sondern nur über mein CT. Ich kenne aber einige Mitstreiter, die schon bei ihm waren und die näher bei Sigmaringen wohnen als ich. Deshalb schrieb ich, "zur Not" wäre auch ich bereit.
Ansonsten soll er ja hier mitlesen und kann mir eine PN schicken, wenn er meinen Vorschlag gut findet und möchte, daß ich das für ihn erledige.

LG
Ulrich

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PaX




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BeitragVerfasst am: 10/10/2006, 07:09    (Kein Titel)
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Hallo Ulrich,

also ich fände es schon gut, wenn Du es wärst, der über dieses Thema mit ihm spricht. Das hieße ja nicht, daß Du dann nach Sigmaringen gehen müßtest! Den Antrag zu stellen, dafür gibt es Anwälte. Dr. Hamer davon zu überzeugen, daß ein erneuter Antrag gestellt werden sollte aber, das wird nur denen gelingen, die über politische Diskrepanzen mit ihm bzgl. des ohnehin nicht Rechtsstaates erhaben sind. Und das bist ja z.B. Du, ich z.B. sicherlich nicht.
Auch auf eine PN an Dich zu warten ist nicht der richtige Weg. Wie hier schon zu lesen war, Dr. Hamer liest hier zwar, aber nicht alle einzelnen Beiträge, und er wird auch nicht auf Aufrufe an ihn reagieren.

Bitte, ruf ihn an!

LG
PaX

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JADE
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BeitragVerfasst am: 10/10/2006, 09:11    (Kein Titel)
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Jede/r sollte das "Wissen und Können" beisteuern, um die GNM weiterzubringen... und du, lieber Ulrich kannst hier mit deinem Wissen unterstützend eingreifen... bitte rufe DU Dr. Hamer an!!!

LG
Jade


Zuletzt bearbeitet von JADE am 10/10/2006, 12:51, insgesamt einmal bearbeitet

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Andrea
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BeitragVerfasst am: 10/10/2006, 12:31    (Kein Titel)
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Hallo Ullrich,

ich wäre auch bereit, als Patientenvertreterin mitzugehen. Und könnte mir vorstellen, dass Geerd das schon gerne sehen würde. Du könntest ihm am Telefon diesen Vorschlag ja machen. Ich bin im November 3 Wochen nicht da, aber da könnten wir uns ja noch konkreter abstimmen.

Na?

Lieber Gruß, Andrea

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Ulrich




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BeitragVerfasst am: 12/10/2006, 11:30    (Kein Titel)
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Liebe Andrea,
es ist nett von dir, daß du als Patientenvertreterin mitgehen würdest und ich glaube gern, daß Dr. Hamer dies gerne sehen würde.
Ich würde es auch gerne sehen, aber aus ganz anderem Grund: weil ich dich dann auch persönlich kennenlernte, falls wir uns nicht ohnehin schon irgendwo begegnet sind.
Seinen Grund vermute ich darin, daß es ihm mehr auf publicity ankommt als auf einen erfolgreichen Rechtszug. Hierfür spricht auch die distanzierende Formulierung im Antrag:
2. Unser Mandant vertritt zu der ganzen Angelegenheit folgende Auffassung:“
Dann folgt all das, was sich der Anwalt nicht zu eigen macht, was nicht zum Sachvortrag gehört und was er auch hätte weglassen können und nur dem Mandanten zuliebe schrieb.
Dein Angebot zeigt, daß meine Ausführungen nicht ganz verstanden wurden, denn den Rechtspfleger würde dein Auftritt als Patientenvertreterin vielleicht menschlich beeindrucken, wäre aber juristisch belanglos, da er den Antrag aufnimmt weil es seine Pflicht ist und er dafür bezahlt wird, nicht aus Mitgefühl für die täglich 1500 armen Patienten.
Natürlich ist nicht auszuschließen, daß der Rechtspfleger wie die Richter und vielleicht auch noch eine Tippse durch weitergehende Ausführungen für die GNM interessiert werden könnten, aber selbst dann hätte dies keinen Einfluß auf den Gang der Sache, denn vor Gericht gelten nur Tatsachen und entsprechende Paragrafen, persönliche Meinungen oder Gefühle spielen keine Rolle. Ausnahmen wie in politischen Verfahren (z.B. in Chambéry) bestätigen nur die Regel.
Man muß sich also darüber klar sein was man will: Möchte man die Zwangsvollstreckung erreichen oder nur ein paar Leute beeindrucken, die mit dem Verfahren befaßt sind. Versucht man, beide Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, dann läuft man Gefahr, den Blick für das Wesentliche zu verpassen. In der Zeit, da RA Koch die Auffassung seines Mandanten zu Papier brachte, hätte er besser die Zivilprozeßordnung gründlicher studiert, dann könnte das Vollstreckungsverfahren schon im Gange sein und die publicity wäre nicht nur größer, sondern auch positiv.

Herrn Dr. Hamer werde ich aus zweierlei Gründen nicht anrufen.
Zum einen bin ich kein Jurist und werde mich hüten, jemand juristisch zu beraten, denn dies wäre ebenso strafbar wie medizinische Beratung. Hier im Forum ist das etwas anderes, da habe ich auch nur geschrieben, was ich an Dr. Hamers Stelle tun würde. Wenn ich schon riskieren wollte, abgehört und verfolgt zu werden, dann würde ich ihm raten, sich ein anderes Asyl zu suchen als im Reich eines Vetters dieses sauberen Herrn Savoyen, von wo er schon einmal ausgeliefert wurde.
Zum anderen ist Dr. Hamer telefonisch nur schwer zu erreichen. Als ich noch in Not war, bedurfte es über 50 Anrufe, bis er mal persönlich am Apparat war und auch Zeit für mich hatte. Und gegenwärtig stehe ich in anderen Angelegenheiten unter Zeitdruck.
Wenn du einen heißen Draht zu ihm hast, dann mache ihn doch einfach auf diesen Thread aufmerksam. Schließlich kann nur er wissen, ob das Gericht von richtigen Voraussetzungen ausging und er noch nicht genug Vollstreckungsversuche unternommen hat, oder ob der Beschluß angegriffen werden muß.
Wenn er dir eine Vollmacht schicken sollte und die im Link zur Rechtsantragstelle aufgeführten Unterlagen, dann brauchst du diese nur vorzulegen und zu sagen, daß die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden soll. Wie das zu bewerkstelligen ist, das sagt dir die Rechtsantragsstelle und hilft bei der Formulierung. Brauchst nur so zu tun, als wärst du Lieschen Müller. Dafür ist diese Einrichtung da und wird aus unseren Steuergroschen unterhalten. Und wenn du willst, mache ich hier mal einen Tag Pause und komme mit.
LG
Ulrich

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